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Merkblatt für Mitglieder

Hier findet ihr die wichtigsten Regelungen für die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein Mutterkamp e.V., sie sind festgelegt im Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung, dem Pachtvertrag, den Ortsgesetzen der Stadt Braunschweig und den Beschlüssen der Mitglieder- bzw. Jahreshauptversammlungen. Sie sind für alle Mitglieder verbindlich, d.h. sie sind zwingend zu befolgen bzw. einzuhalten. Außerdem sind in diesem Merkblatt weitere Informationen und Hinweise zu vielen Punkten zu einem friedlichen Zusammensein im Garten und im Verein.

Fachberatung
Dem Vorstand gehört ein ausgebildeter Fachberater an. Fragen zu Pflanzen oder zur Bewirtschaftung des Gartens beantwortet er gern.

Jahreshauptversammlung
Für die Mitglieder des Vereins ist die Jahreshauptversammlung die wichtigste Veranstaltung. Hier werden die für den Verein und deren Mitglieder notwendigen Entscheidungen getroffen und die Mitglieder des Vorstandes gewählt. Außerdem muss der Vorstand in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft ablegen über seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr. Jedes Vereinsmitglied bekommt eine Einladung, vorrangig per E-Mail; ist keine E-Mail-Adresse bekannt, per Post.

Gemeinschaftsarbeit
Jeder Pächter ist verpflichtet, seinen Anteil an der Gemeinschaftsarbeit von 8 Stunden im Jahr zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit findet samstags (in der Regel 1. Samstag im Monat) von 8 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzzahlung zu leisten. Diese beträgt zurzeit 8 Std a 30,00,- €. Es gibt auch die Möglichkeit, sich für besondere Arbeiten einteilen zu lassen, die außerhalb dieser Termine angeboten werden.
Mit Vollendung des 75. Lebensjahres können sich Pächter auf Antrag von der Gemeinschaftsarbeit befreien lassen.

Mittagsruhe / Ruhezeiten
Auf dem Vereinsgelände gilt die von der Stadt Braunschweig verordnete Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine Lärm verursachenden Tätigkeiten ausgeführt werden. Ebenfalls ist die Benutzung Geräusch verbreitender Gartengeräte und Werkzeuge sonntags und an gesetzlichen Feiertagen verboten, erlaubt sind sie nur montags bis samstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen. Dieses gilt übrigens auch während der Wintermonate.

Das Autofahren im Vereinsgelände ist auch in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie ab 19 Uhr nicht gestattet.

Offenes Feuer
Ein offenes Feuer im Garten abzubrennen ist verboten. Eine Feuerschale darf betrieben werden, wenn es sich um abgelagertes Holz handelt, das nur einen sehr geringen Rauch entwickelt, und keinen anderen belästigt. Fühlt sich jemand belästigt, ist das Feuer sofort zu löschen. Die Vorgaben der Feuerwehr und Gesetze sind zu beachten (anhaltende Trockenheit, Naturschutzgebiet, Abstand, Beaufsichtigung). 

Autobenutzung
Die Wege auf dem Vereinsgelände dürfen nur im Schritttempo befahren werden, auch der Weg zum Vereinsplatz. Das  Parken auf dem Vereinsplatz ist nur mit Zustimmung (Parkerlaubnis) des Vorstandes möglich.  Das Befahren der Wege ist nur zum Zwecke des kurzfristigen Be- oder Entladens erlaubt. Nach dem Be- oder Entladen sind Fahrzeuge sofort aus dem Vereinsgelände zu entfernen. Die Tore sind nach jeder Durchfahrt wieder halbseitig zu verschließen!
Täglich gilt in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr absolutes Fahrverbot für Kraftfahrzeuge im Gelände. Das Be- und Entladen ist so einzurichten, dass es innerhalb der erlaubten Zeiten durchgeführt werden kann.

Einbrüche
Leider kommen auch in unserem Vereinsgelände Einbrüche und Diebstähle vor. In einem solchen Fall ist sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Vorstand zu benachrichtigen.

Finanzielles
Bitte unbedingt beachten: Wer trotz schriftlicher Abmahnung länger als zwei Monate mit den Zahlungen in Verzug ist, wird gemäß Pachtvertrag fristlos gekündigt. Das gilt nicht nur für die Pacht, sondern auch für alle Nebenabgaben.

Gartenordnung
Die jeweils gültige Gartenordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung und zu beachten. Verstöße gegen die Gartenordnung können, wenn sie nach schriftlicher Aufforderung nicht abgestellt werden, zur Kündigung führen.

Anlass zu Beanstandungen bieten immer wieder die folgenden Punkte:

  • Der Garten muss zu einem Drittel der Gartenfläche kleingärtnerisch genutzt werden
  • Beete dürfen nicht verunkrauten
  • Die Grundstücksgrenzen sind von Unkraut freizuhalten
  • Pflanzliche Abfälle müssen kompostiert werden
  • Unrat und Gerümpel dürfen nicht gelagert werden
  • Kompostanlagen dürfen nicht zu Belästigungen führen
  • Angrenzender Weganteil ist regelmäßig zu pflegen
  • Nicht kompostierbares Material muss abgefahren werden

Laut Mitgliederbeschluss darf die Außenhecke zum Hauptweg nur eine max. Breite von 0,60 m haben.
  
Der Vorstand führt in regelmäßigen Abständen Besichtigungen durch. Die Pächter von beanstandeten Gärten werden angeschrieben und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Nach Ablauf einer angemessenen Frist wird eine Nachbesichtigung zusammen mit dem jeweiligen Pächter vorgenommen.

Hunde
Hunde sind in der Kleingartenanlage an der Leine zu führen, vom Spielplatz fernzuhalten und im Garten unter Aufsicht zu stellen. Verunreinigungen auf den Wegen und in der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.

Laubenbau
Für den Neubau oder Erweiterung der Laube gibt es Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese Vorschriften erhalten Sie beim Vorstand.
Egal was errichtet werden soll, der Vorstand ist vorab einzuschalten. Illegal errichtete Bauten und Anbauten sind eine Pflichtverletzung des Pachtvertrages mit der Stadt und zu entfernen.

Feiern auf der Parzelle
Bei Feiern muss der Pächter während der gesamten Feier anwesend sein. Es ist nicht gestattet, Freunden oder anderen Personen die Parzelle für Feiern zu überlassen.
Der Pächter ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und seine Gäste zu achten.

Sperrmüll
Es gibt keine Müll- oder Sperrmüllabfuhr im Vereinsgelände. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Soll ein Container zum Einsatz kommen, ist dies mit dem Vorstand vorab abzustimmen. Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts der Lieferfahrzeuge von 2,5 t muss sichergestellt werden!
Sollten im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit oder als Sonderaktionen Container für Grünabschnitt durch den Vorstand für die Allgemeinheit bereitgestellt werden, wird dieses (unter Umständen sehr kurzfristig) per Aushang bekannt gegeben

Anschriftenänderungen
Sollten sich Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sich ändern, dies bitte umgehend dem Schriftführer oder dem Vorsitzenden des Vereins mitteilen.

Postadresse des Vereins:
Kleingärtnerverein
Mutterkamp e.V.
Ebertallee 19
38104 Braunschweig

E-Mail-Adresse des Vereins:
mutterkamp@gmx.de

Homepage
www.mutterkamp.de